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Rechtsanwältin Claudia Walter weiß, wie wichtig schneller Rat bei Rechtsproblemen ist.
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Anwältin von hier
Stand: November 2019
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommt, sollte schnell handeln.
„Innerhalb von nur drei Wochen muss Kündigungsschutzklage eingereicht werden“, betont Rechtsanwältin Claudia Walter. Klagen kann man nur auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, was schließlich ausgehandelt wird. Schon bei den im Arbeitsrecht meist sehr
zügig abgehaltenen Güteverhandlungen ist der
juristische Laie ohne Anwalt schnell überfordert. Es ist übrigens ein weitverbreiteter Irrtum, dass
einem nach einer bestimmten Anzahl an Arbeitsjahren in einer Firma eine Abfindung zusteht. Die muss oft erstritten werden. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind Verkehrs- und Familienrecht.